Thema: Magnaflow Lautstärke

 

 

Vorab: JA – Magnaflow Schalldämpfer haben einen einzigartigen Klang!

Die tatsächliche Lautstärke eines Fahrzeugs lässt sich nicht allein anhand des verbauten Endschalldämpfers beurteilen. Entscheidend ist immer das Geräuschverhalten des gesamten Fahrzeugs bzw. der gesamten Abgasanlage.

Eine verlässliche Beurteilung erfolgt durch eine entsprechende dB-Messung unter den vorgeschriebenen Messbedingungen, beispielsweise durch ein Prüfunternehmen auf einer hierfür geeigneten Messfläche.

Informationen zum Ablauf einer Standgeräuschmessung finden Sie hier:

Messung Standgeräusch 2007/46/EG

Wichtig bei älteren Fahrzeugen

Wird ein für das entsprechende Fahrzeug zugelassener Magnaflow Endschalldämpfer verbaut und bei einer anschließenden Messung das zulässige Standgeräusch überschritten, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Endschalldämpfer zu laut oder mangelhaft ist.

Insbesondere bei älteren Fahrzeugen spielen der technische Zustand und die Ausführung der gesamten Abgasanlage eine entscheidende Rolle.

Mittelschalldämpfer, Vorschalldämpfer und Katalysatoren unterliegen alters- und laufleistungsbedingtem Verschleiß. Bei Fahrzeugen, die 20, 30 Jahre oder noch älter sind, können diese Komponenten ihre ursprünglichen Eigenschaften und insbesondere ihre Dämpfungswirkung bereits deutlich verändert haben.

Hinzu kommt, dass im Laufe eines Fahrzeuglebens häufig Komponenten der Abgasanlage ersetzt oder verändert wurden. Zubehör-Katalysatoren, Vorschalldämpfer oder Mittelschalldämpfer können sich hinsichtlich Aufbau, Querschnitt und Dämpfungswirkung von den ursprünglich vorgesehenen Komponenten unterscheiden. Ein zugelassenes Ersatzteil bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass dessen akustische Eigenschaften exakt denen des ursprünglich verbauten Bauteils entsprechen.

Der Endschalldämpfer ist nur ein Teil des Gesamtsystems

Ein Sportendschalldämpfer kann nur innerhalb einer technisch ordnungsgemäßen Abgasanlage bestimmungsgemäß arbeiten.

Ist beispielsweise ein vorgeschalteter Schalldämpfer verschlissen, ausgebrannt, verändert oder hinsichtlich seiner Dämpfungswirkung nicht ausreichend, gelangt bereits ein deutlich höherer Schallpegel am Endschalldämpfer an. Gleiches kann bei einem gealterten, veränderten oder abweichend aufgebauten Katalysator der Fall sein.

Der Endschalldämpfer kann diese Veränderungen der übrigen Abgasanlage nicht kompensieren.

Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, welcher Hersteller des Sportendschalldämpfers verwendet wird.

Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb

Wir empfehlen daher ausdrücklich, einen zugelassenen Magnaflow Endschalldämpfer nur in Verbindung mit einer technisch einwandfreien und ordnungsgemäß ausgeführten Abgasanlage zu betreiben.

Insbesondere bei älteren Fahrzeugen sollten vor dem Einbau bzw. bei einer Überschreitung der zulässigen Geräuschwerte folgende Komponenten überprüft werden:

  • Katalysator
  • Vorschalldämpfer
  • Mittelschalldämpfer
  • Rohrleitungen und Verbindungsstellen
  • bereits vorgenommene Änderungen an der Abgasanlage

Verschlissene oder technisch ungeeignete Komponenten sind gegebenenfalls durch geeignete Bauteile zu ersetzen.

Die EG-/ECE-Genehmigung eines Endschalldämpfers ist nicht mit der Aussage gleichzusetzen, dass jedes Fahrzeug unabhängig von Alter, Verschleiß, Umbauten oder dem Zustand der übrigen Abgasanlage automatisch die vorgeschriebenen Geräuschwerte einhält. Entscheidend ist immer der technisch ordnungsgemäße Zustand des Gesamtfahrzeugs.

Aus unserer Erfahrung mit zahlreichen umgebauten und nachgemessenen Fahrzeugen zeigt sich, dass eine technisch einwandfreie Abgasanlage eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die vorgesehenen Geräuschwerte mit dem zugelassenen Magnaflow Endschalldämpfer eingehalten werden.

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