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Mythos: alte vs. neue Version

M6 / MF6 – „alte vs. neue Version“: Klarstellung zu Design, Zulassung & Silencer

Rund um unsere Abgasanlagen kursieren seit längerer Zeit Gerüchte wie „alte/neue Version“, „anders aufgebaut“ oder „ohne Silencer“.
Auf dieser Seite erklären wir transparent, was sich tatsächlich geändert hat – und was nicht.

Kurzfazit: M6/MF6 bezeichnen den Zulassungs- bzw. Genehmigungsumfang (vorherige vs. erweiterte Zulassung).
Der geräuschrelevante Innenaufbau blieb gleich; der Silencer ist fest eingeschweißt. Optisch (Logo/Finish/Material) gab es über die Zeit Updates.

1) Gibt es eine „alte“ und eine „neue“ Version?

Nein – nicht im technischen Sinn des Schalldämpfer-Aufbaus.
Was es tatsächlich gibt, sind unterschiedliche Zulassungsstände: eine vorherige Zulassung und eine erweiterte Zulassung.
Genau daraus entstehen Bezeichnungen wie M6 und MF6.

Wichtig: M6/MF6 stehen für den Zulassungs- bzw. Genehmigungsumfang – nicht für einen anderen Innenaufbau.

2) Was bedeutet M6 und MF6 konkret?

Viele verwechseln die Kennzeichnung in Unterlagen bzw. den Zulassungsstand mit einem neuen Produkt. Dabei gilt:

  • M6 = vorheriger Genehmigungs-/Zulassungsstand
  • MF6 = erweiterter Genehmigungs-/Zulassungsstand
Merksatz: Der Schalldämpfer war gleich – die Genehmigung/Unterlagen wurden erweitert.

3) Der eingeschweißte Silencer: kein Zubehör – sondern Zulassungs-Kriterium

Ein zentraler Punkt, der oft falsch dargestellt wird:

Der Silencer war schon immer fest eingeschweißt

  • Der Silencer ist von Beginn an Bestandteil des Schalldämpfers.
  • Er ist dauerhaft verschweißt (nicht entfernbar).

Der fest eingeschweißte Silencer war außerdem ein entscheidendes Kriterium, um überhaupt eine Zulassung zu erhalten.
Aus Zulassungssicht ist relevant, dass die Geräuschwerte zuverlässig eingehalten werden und die Anlage nicht ohne Weiteres „lauter gemacht“ werden kann.

Wichtig: Eine Version „ohne eingeschweißten Silencer“ hat es nicht gegeben.

4) Was hat sich tatsächlich geändert?

Ja – es gab Änderungen. Diese betreffen jedoch die äußere Gestaltung, nicht den geräuschrelevanten Innenaufbau.

Optische / äußere Weiterentwicklung

Im Laufe der Zeit wurde das Produkt äußerlich modernisiert, z.B.:

  • neues / aktualisiertes Logo
  • überarbeitetes Außendesign
  • Material- und Oberflächenanpassungen (z.B. Finish / Optik / Materialqualität)

Diese Änderungen sind optischer bzw. qualitativer Natur – nicht im Sinne eines anderen Innenaufbaus.

5) Was hat sich NICHT geändert?

  • Innenkonstruktion / geräuschrelevanter Aufbau: gleich geblieben
  • Silencer: fest eingeschweißt – unverändert
  • Grundprinzip und Funktion: unverändert

Es gibt daher keine „lautere Version ohne Silencer“ oder „komplett andere neue Version“ – sondern optische Updates plus Zulassungserweiterungen.

6) Warum hält sich das Gerücht trotzdem so hartnäckig?

Das entsteht fast immer, weil zwei Dinge vermischt werden:

  1. Optische Änderungen (Logo/Material/Finish)
  2. Zulassungsstände (M6 vs. MF6)

Kurz gesagt: Optik geändert ≠ Innenaufbau geändert und Zulassung erweitert ≠ neuer Schalldämpfer.

 

Mythos vs. Fakt

Mythos

„Die neue Version ist anders aufgebaut und leiser/lauter.“


Fakt

Es gab optische Updates (Logo/Design/Material). Der geräuschrelevante Innenaufbau inkl. fest eingeschweißtem Silencer blieb gleich. M6/MF6 beschreibt den Genehmigungsumfang.

Mythos

„Früher war das ohne Silencer.“


Fakt

Der Silencer war immer fest eingeschweißt und ein Kriterium, um überhaupt eine Zulassung zu bekommen.

Mythos

„M6 und MF6 sind zwei verschiedene Schalldämpfer.“


Fakt

M6/MF6 beschreibt den Zulassungs- bzw. Genehmigungsumfang (vorherig vs. erweitert), nicht den Innenaufbau.

Mythos

„Andere Kennzeichnung = anderes Innenleben.“


Fakt

Kennzeichnungen können aus Dokumentation/Zulassungsstand resultieren. Optische Änderungen (Logo/Finish) sind davon getrennt zu betrachten.

 

Noch Fragen zur Zulassung oder Kennzeichnung?

Wenn Unsicherheit besteht, welche Zulassung oder Unterlagen zu einer Fahrzeugvariante passen, helfen wir weiter. Bitte sende bei einer Anfrage möglichst:

  • Fahrzeugmodell / Motor
  • Baujahr
  • vorhandene Kennzeichnung / Unterlagen
Tipp: Je genauer die Angaben, desto schneller können wir die korrekte Zuordnung bestätigen.

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