Messung Standgeräusch 2007/46/EG

 

Da wir immer wieder gefragt werden, wie das Standgeräusch von Fahrzeugen zu messen ist, haben wir hier einen Auszug aus der Verordnung 2007/46/EG bereit gestellt.

 

Download Messkriterien & Vorgaben (PDF): Messung-des-Standgerauschs-nach-2007-46-EG
Download Messkriterien & Skizze zum ausdrucken (PDF): Messung-Standgeräusch-Info-&-Skizze

 Messung-Standgeraeusch-2007-46-EG-min-2

Kurzfassung:

Aufstellung und Vorbereitung des Fahrzeugs

-In der Nähe dürfen sich keine Hindernisse befinden
-Es darf sich keine Person zwischen Schallquelle und Mikrofon befinden
-Störgeräusche und Windgeräusche sind vor Messung ein zu messen

-Das Fahrzeug muss mittig im Prüfgelände aufgestellt sein
-Freie Fläche vor und nach dem Fahrzeug min. 3m / Seitlich min. 3m
-Freie Fläche nach und neben dem Messgerät min. 3m
-Der Motor ist nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen
-Motorhaube oder Motorabdeckung muss geschlossen sein

Anordnung des Mikrofons

-Abstand 0,5m vom Bezugspunkt
-Winkel von 45° nach aussen
-In Höhe des Bezugspunktes (min 0,2m über dem Boden)
-Bezugsachse des Mikrofons parallel zum Boden und auf den Bezugspunkt gerichtet

Solldrehzahl

-75% der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl <5000min-1
-3750min-1 bei einer Nenndrehzahl über 5000min-1 und unter 7500min-1
-50% der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl >7500min-1

-Das heißt, der Wert aus den Fahrzeugpapieren (zb. 100kw bei 5000min-1) = Messung 75% der Drehzahl
-Lässt sich die erforderliche Drehzahl nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die Messung des Standgeräusches die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5%

Prüfverfahren

-Die Motordrehzahl ist vom Leerlauf auf Sollwert mit einer Toleranz von +-3% auf dem Sollwert zu halten
-Die Motordrehzahl ist dann schlagartig auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen 
-Der Geräuschpegel ist während eines Betriebszeitraumes zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst
-Der höchste Anzeigewert gilt als Prüfergebnis
-An jedem Messpunkt sind mindestens drei gültige Messungen vorzunehmen

 

Dies stellt nur eine kurze Übersicht aus der Verordnung dar und ist nicht 100% vollständig, hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Auch der PDF Download stellt nur den Auszug zur Standgeräusch Messung dar, die Verordnung als solches finden sie unter folgendem Link.

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0540

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